Die in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung belasten Unternehmen mit komplexen bürokratischen Aufwänden, zusätzlichem Personalbedarf und steigenden Kosten. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) würde die EU die Vorgaben ab 2026 noch einmal deutlich verschärfen. Nachdem die EU-Kommission auf Druck der Wirtschaft im Frühjahr 2025 Entlastungen angekündigt hat, wendet sich der ZVEI gegen eine voreilige Umsetzung der CSRD in deutsches Recht.
Hintergrund: Das Vorhaben der Bundesregierung, die noch unveränderte CSRD bereits vor Abschluss des Verfahrens auf EU-Ebene in nationales Recht zu überführen, sorgt für große Unsicherheit in den Unternehmen. Der ZVEI warnt davor und fordert eine Verschiebung – die CDRD sollte erst nach Abschluss des europäischen Omnibusverfahrens und der Überarbeitung der Standards greifen.
Neben dieser Verschiebung spricht sich der ZVEI im Zuge dessen für weitere nationale Anpassungen aus: eine konsequente 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben ohne zusätzliche Auflagen (sog. „Gold Plating“), eine kostengünstigere Offenlegungsoption für elektronische Lageberichte, eine Bündelung aller ESG-Pflichten in einem Bericht („Once only“), mehr Wettbewerb im Markt für Prüfungsdienstleistungen sowie eine praxisnahe Einbindung der Arbeitnehmervertretungen.
Auch bei der Lieferkettenregulierung (CSDDD) setzt sich der ZVEI für Entlastungen ein, um Unternehmen vor zusätzlichen Berichtspflichten und unnötiger Bürokratie zu schützen.
Ziel bleibt eine praxisgerechte, länderübergreifend einheitliche europäische Berichterstattung, die Unternehmen nicht überfordert.
Zur Stellungnahme im Volltext auf ZVEI.org