Die Bundesnetzagentur hat am 21. November 2019 das Antragsverfahren für lokale 5G-Netze im Frequenzbereich 3,7 bis 3,8 GHz eröffnet. Wie vom ZVEI gefordert, ist die Ausgestaltung mittelstandsfreundlich und innovationsfördernd. Nach Abschluss der bundesweiten 5G-Auktion im Sommer 2019 kann nun auch mit der Planung, Installation und Konfiguration privater 5G-Mobilfunknetze, sogenannter Campusnetze, für die industrielle Produktion begonnen werden.
Dies ist ein großer Erfolg, da sich der ZVEI seit rund drei Jahren für ein eigenes Industrieband eingesetzt hat. 2019 standen vor allem die Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung des Antragsverfahrens und der Höhe der Gebühren für die Frequenzen im Mittelpunkt der Diskussionen. Die Gebühren für die Frequenzen orientieren sich nun, wie von der Industrie gefordert, an der gewünschten Bandbreite, der Größe des Zuteilungsgebiets, der Zuteilungsdauer und dem beabsichtigten Verwendungszweck. Dies ist eine mittelstandsfreundliche Lösung und ermöglicht, dass Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter für industrielle Mobilfunkanwendungen werden kann.
Nun liegt es an den Unternehmen, lokale Frequenzen zu beantragen und diese Chance zu nutzen.
Die im April 2018 gegründete ZVEI-Arbeitsgemeinschaft 5G-ACIA ist eine Erfolgsgeschichte. Die Mitgliederzahl hat sich mittlerweile auf rund 60 Mitglieder mehr als verdoppelt und 5G-ACIA hat sich als das globale Ökosystem für 5G in der industriellen Fertigung etabliert.
Jochen Reinschmidt
Abteilung Innovationspolitik
Industrie begrüßt Vergabebedingungen für lokale 5G-Frequenzen
Website 5G-ACIA
Bundesnetzagentur – Lokales Breitband